Data Cash Systems / Staid Inc.: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Data Cash''' hired a programming consultant to develop a computer program for use in a hand-held calculator chess game known as "[[CompuChess]]." The program was stored as object code in a [[ROM]] incorporated into Data Cash's product. About a year after Data Cash began to market [[CompuChess]], JS&A entered the market with an almost identical product.
[[Image:Compuchess_logo.jpg]]


Taking advantage of recent technological advances, JS&A apparently unloaded the ROM of Data Cash's device, so that, in effect, the object code was directly transferred to the ROM of the JS&A device.
===== Existenz: [[1977]] - [[1978]] =====
'''Data Cash Systems''' begann 1976 mit der Entwicklung eines Schachcomputers in der Hoffnung, das erste Unternehmen der Welt zu werden, das ein elektronisches Schachspiel verkauft.  Leider wurden sie von [[Fidelity]] Electronics geschlagen, die im Frühjahr 1977 mit dem Verkauf ihres [[Fidelity Chess Challenger|Chess Challenger]] begannen.  Data Cash Systems konnte erst im Herbst 1977 mit dem Verkauf ihres Schachcomputers namens CompuChess beginnen.


In June of [[1978]], it came to the attention of plaintiff that a Hong Kong company claimed to be licensed to sell [[CompuChess]] at a lower price. Plaintiff learned from General Instruments that it was manufacturing a ROM for another chess game. At plaintiff's request, General Instruments tested the new [[ROM]] and found it to be identical to plaintiff's. Upon further inquiry, plaintiff learned that the other chess game was using a ROM made by General Instruments and was being manufactured by [[Novag]] Industries of Hong Kong for JS&A Industries to be marketed as JS&A Computer Chess. Plaintiff's attempts followed to prevent the manufacture and marketing of JS&A Computer Chess. These efforts were unsuccessful.
Data Cash beauftragte einen Programmierberater mit der Entwicklung eines Computerprogramms zur Verwendung in einem Taschenrechner-Schachspiel mit der Bezeichnung "CompuChess". Das Programm wurde als Objektcode in einem ROM gespeichert, das in das Produkt von Data Cash eingebaut wurde. Etwa ein Jahr, nachdem Data Cash mit der Vermarktung von CompuChess begonnen hatte, trat JS&A mit einem fast identischen Produkt auf den Markt.
In late 1978, JS&A began marketing its computer chess. Shortly thereafter, plaintiff filed this suit for copyright infringement and unfair competition. Defendants moved for summary judgment on both counts of plaintiff's petition on April 13, 1979. The district court granted the motion for summary judgment for defendants on the grounds that the ROM was not a "copy" under the copyright law so that reproduction of the ROM could not be an infringement. The parties had neither briefed nor argued that issue and neither side on appeal defends the district court's position, so we do not consider it further. The parties focused their arguments in the district court and on appeal to whether the program had entered the public domain prior to the duplication, such that plaintiff's copyright had been forfeited. The prevailing party in the lower court may rely on any ground that supports the decision. Dandridge v. Williams, 397 U.S. 471, 90 S.Ct. 1153, 25 L.Ed.2d 491 (1970); Moraine Products v. ICI America, Inc., 538 F.2d 134, 149 (7th Cir.), cert. denied, 429 U.S. 941, 97 S.Ct. 357, 50 L.Ed.2d 310 (1976). Since we find the forfeiture issue dispositive, we do not reach the merits of the district court's decision.


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Unter Ausnutzung der jüngsten technologischen Fortschritte entlud JS&A offenbar das ROM des Data-Cash-Geräts, so dass der Objektcode faktisch direkt in das ROM des JS&A-Geräts übertragen wurde.
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Im Juni 1978 wurde der Kläger darauf aufmerksam, dass ein Unternehmen aus Hongkong behauptete, eine Lizenz für den Verkauf von CompuChess zu einem niedrigeren Preis zu haben. Der Kläger erfuhr von General Instruments, dass es ein ROM für ein anderes Schachspiel herstellte. Auf Wunsch des Klägers testete General Instruments das neue ROM und stellte fest, dass es mit dem des Klägers identisch war. Bei weiteren Nachforschungen erfuhr der Kläger, dass das andere Schachspiel ein von General Instruments hergestelltes ROM benutzte und von Novag Industries aus Hongkong für JS&A Industries hergestellt wurde, um als JS&A Computer Chess vermarktet zu werden. Es folgten Versuche des Klägers, die Herstellung und Vermarktung von JS&A Computer Chess zu verhindern. Diese Bemühungen waren erfolglos. Ende 1978 begann JS&A mit der Vermarktung seines Computerschachs. Kurz darauf reichte der Kläger diese Klage wegen Urheberrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs ein. Die Beklagten beantragten am 13. April 1979 ein Urteil im Schnellverfahren in beiden Punkten der Klage. Das Bezirksgericht gab dem Antrag auf ein summarisches Urteil zugunsten der Beklagten statt und begründete dies damit, dass die ROM keine "Kopie" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sei, so dass eine Vervielfältigung der ROM keine Verletzung darstellen könne. Die Parteien hatten sich zu dieser Frage weder geäußert noch argumentiert, und keine Seite verteidigt in der Berufung die Position des Bezirksgerichts, so dass wir darauf nicht weiter eingehen. Die Parteien konzentrierten ihre Argumente vor dem Bezirksgericht und in der Berufung auf die Frage, ob das Programm vor der Vervielfältigung gemeinfrei geworden war, so dass das Urheberrecht des Klägers verwirkt worden war. Die in der Vorinstanz obsiegende Partei kann sich auf jeden Grund berufen, der ihre Entscheidung stützt. Dandridge v. Williams, 397 U.S. 471, 90 S.Ct. 1153, 25 L.Ed.2d 491 (1970); Moraine Products v. ICI America, Inc., 538 F.2d 134, 149 (7th Cir.), cert. denied, 429 U.S. 941, 97 S.Ct. 357, 50 L.Ed.2d 310 (1976). Da wir die Frage der Verwirkung für ausschlaggebend halten, gehen wir nicht auf die Begründetheit der Entscheidung des Bezirksgerichts ein.


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=== Schachcomputer ===
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[[Kategorie:Hersteller]]
[[Kategorie:Hersteller]]

Aktuelle Version vom 4. Februar 2023, 23:29 Uhr

Existenz: 1977 - 1978

Data Cash Systems begann 1976 mit der Entwicklung eines Schachcomputers in der Hoffnung, das erste Unternehmen der Welt zu werden, das ein elektronisches Schachspiel verkauft. Leider wurden sie von Fidelity Electronics geschlagen, die im Frühjahr 1977 mit dem Verkauf ihres Chess Challenger begannen. Data Cash Systems konnte erst im Herbst 1977 mit dem Verkauf ihres Schachcomputers namens CompuChess beginnen.

Data Cash beauftragte einen Programmierberater mit der Entwicklung eines Computerprogramms zur Verwendung in einem Taschenrechner-Schachspiel mit der Bezeichnung "CompuChess". Das Programm wurde als Objektcode in einem ROM gespeichert, das in das Produkt von Data Cash eingebaut wurde. Etwa ein Jahr, nachdem Data Cash mit der Vermarktung von CompuChess begonnen hatte, trat JS&A mit einem fast identischen Produkt auf den Markt.

Unter Ausnutzung der jüngsten technologischen Fortschritte entlud JS&A offenbar das ROM des Data-Cash-Geräts, so dass der Objektcode faktisch direkt in das ROM des JS&A-Geräts übertragen wurde.

Im Juni 1978 wurde der Kläger darauf aufmerksam, dass ein Unternehmen aus Hongkong behauptete, eine Lizenz für den Verkauf von CompuChess zu einem niedrigeren Preis zu haben. Der Kläger erfuhr von General Instruments, dass es ein ROM für ein anderes Schachspiel herstellte. Auf Wunsch des Klägers testete General Instruments das neue ROM und stellte fest, dass es mit dem des Klägers identisch war. Bei weiteren Nachforschungen erfuhr der Kläger, dass das andere Schachspiel ein von General Instruments hergestelltes ROM benutzte und von Novag Industries aus Hongkong für JS&A Industries hergestellt wurde, um als JS&A Computer Chess vermarktet zu werden. Es folgten Versuche des Klägers, die Herstellung und Vermarktung von JS&A Computer Chess zu verhindern. Diese Bemühungen waren erfolglos. Ende 1978 begann JS&A mit der Vermarktung seines Computerschachs. Kurz darauf reichte der Kläger diese Klage wegen Urheberrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs ein. Die Beklagten beantragten am 13. April 1979 ein Urteil im Schnellverfahren in beiden Punkten der Klage. Das Bezirksgericht gab dem Antrag auf ein summarisches Urteil zugunsten der Beklagten statt und begründete dies damit, dass die ROM keine "Kopie" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sei, so dass eine Vervielfältigung der ROM keine Verletzung darstellen könne. Die Parteien hatten sich zu dieser Frage weder geäußert noch argumentiert, und keine Seite verteidigt in der Berufung die Position des Bezirksgerichts, so dass wir darauf nicht weiter eingehen. Die Parteien konzentrierten ihre Argumente vor dem Bezirksgericht und in der Berufung auf die Frage, ob das Programm vor der Vervielfältigung gemeinfrei geworden war, so dass das Urheberrecht des Klägers verwirkt worden war. Die in der Vorinstanz obsiegende Partei kann sich auf jeden Grund berufen, der ihre Entscheidung stützt. Dandridge v. Williams, 397 U.S. 471, 90 S.Ct. 1153, 25 L.Ed.2d 491 (1970); Moraine Products v. ICI America, Inc., 538 F.2d 134, 149 (7th Cir.), cert. denied, 429 U.S. 941, 97 S.Ct. 357, 50 L.Ed.2d 310 (1976). Da wir die Frage der Verwirkung für ausschlaggebend halten, gehen wir nicht auf die Begründetheit der Entscheidung des Bezirksgerichts ein.

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